Elternbeiträge
Kindergarten
Kind auf einem Platz für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung:
(nur Kinder die aufgrund der Stichtagsregelung nicht unter den Zuschuss nach Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG fallen)
3-4 Std. | 4-5 Std. | 5-6 Std. | 6-7 Std. | 7-8 Std. | 8-9 Std. | Über 9 Std. |
38 € | 48 € | 58 € | 69 € | 79 € | 90 € | 100 € |
Verpflegungsbeitrag
Monatlich ist zusätzlich zu den Besuchsgebühren der Verpflegungsbeitrag in Höhe von 105 € zu entrichten. Der Betrag fällt 11x jährlich an.